
Für Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen, zeichnet sich eine deutlich attraktivere steuerliche Förderung ab. Besonders umfangreich sind die geplanten Neuerungen rund um Elektroautos als Firmenwagen. Erst im März hatte der VW-Konzern ein entsprechendes Forderungspapier an die Bundesregierung übermittelt.
Bereits heute profitieren Fahrerinnen und Fahrer von vollelektrischen Firmenwagen: Sie müssen nur 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – statt der sonst üblichen 1 % bei Verbrennern. Doch SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil will noch einen Schritt weitergehen.
Geplant ist, dass Unternehmen beim Kauf eines neuen, rein elektrischen Dienstwagens im Jahr der Anschaffung bis zu 75 % der Kosten steuerlich geltend machen können. In den Folgejahren können zusätzlich:
- 10 % im ersten Jahr nach dem Kauf
- 5 % im zweiten und dritten Folgejahr
- 3 % im vierten Jahr
- 2 % im fünften Jahr
Somit wäre das Fahrzeug nach sechs Jahren vollständig abgeschrieben – ein starker Anreiz für Unternehmen, auf Elektromobilität umzusteigen.
Die geplante Sonderabschreibung soll für alle Fahrzeuge gelten, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Bildquellen:
- E-Auto-Firmenwagen-Steuer-sparen: Auerbach Verlag, ChatGPT