Geblitzt im Ausland: Was Autofahrer in Europa jetzt wissen müssen

Urlaub mit dem Auto liegt im Trend. Doch wer im Ausland zu schnell fährt und geblitzt wird, sollte einige wichtige Punkte beachten. ARAG-Verkehrsrechtsexperte Jan Kemperdiek gibt Blitzer-Tipps, wie man sich richtig verhält.

Gilt mein Führerschein im Ausland?

Innerhalb der EU ist der deutsche Führerschein gültig – sowohl die alten Papierformate als auch die neuen Plastikkarten. In Ländern außerhalb der EU kann ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung erforderlich sein. Vor der Reise empfiehlt sich ein Blick auf die Website des Auswärtigen Amtes für spezifische Informationen.

Tempolimits und Bußgelder variieren stark

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterscheidet sich je nach Land. Beispielsweise sind in Italien und Rumänien 130 km/h auf Autobahnen erlaubt, während in Malta nur 80 km/h gelten. Auch die Bußgelder variieren erheblich: In Polen kostet eine Überschreitung von 20 km/h etwa 50 Euro, in Norwegen mindestens 610 Euro. In Frankreich können bei einer Überschreitung von 50 km/h Strafen bis zu 1.500 Euro anfallen, und in der Schweiz droht bei innerörtlichem Rasen sogar eine Haftstrafe.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten?

Ein ausländischer Bußgeldbescheid sollte ernst genommen werden. Ignorieren kann zu internationalen Vollstreckungsmaßnahmen, Gerichtsverfahren oder sogar Einreiseverboten führen. Wer Einspruch einlegen möchte, muss Fristen und Verfahren beachten, die oft in der Landessprache abgewickelt werden. Hier kann die Unterstützung durch einen Übersetzer oder Rechtsanwalt notwendig sein.

Geblitzt mit dem Mietwagen

Bei Verkehrsverstößen mit einem Mietwagen haftet in der Regel der Mieter. Der Bußgeldbescheid wird meist an die Mietwagenfirma gesendet, die ihn dann, oft mit einer Bearbeitungsgebühr, an den Mieter weiterleitet. In einigen Ländern, wie Frankreich, Spanien, Großbritannien und Griechenland, gibt es Rabatte von bis zu 50 Prozent, wenn das Bußgeld fristgerecht bezahlt wird.

Unfall im Ausland – was tun?

Nach einem Unfall im Ausland sollte kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Stattdessen ist es ratsam, die Polizei zu rufen und die Grüne Karte des Unfallgegners zu verlangen. Eine gründliche Dokumentation des Unfalls, einschließlich Fotos und eines Unfallprotokolls mit Kennzeichen und Herkunftsland des Unfallgegners, ist essenziell.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema „Geblitzt im Ausland“

  • Wird ein ausländisches Bußgeld in Deutschland vollstreckt?
  • Ja, ab 70 Euro können EU-Strafen in Deutschland eingetrieben werden.
  • Kann ich im Ausland geblitzt werden, ohne es zu merken?
  • Ja, viele Länder nutzen automatische Systeme ohne Haltepflicht auch von hinten könnte geblitzt werden.
  • Gilt mein deutscher Führerschein überall?
  • Innerhalb der EU ja – außerhalb teils nur mit internationalem Zusatz.

Bildquellen:

  • europa-geblitzt: Auerbach Verlag, ChatGPT