Balkonkraftwerke in Gefahr: VDE-Entwurf 0100-751 könnte Schuko-Einspeisung untersagen

Ein aktuelles YouTube‑Video warnt: Die geplante VDE‑Norm 0100‑751 („Errichten von Niederspannungsanlagen“) könnte für Betreiber von Balkonkraftwerken eine harte Zeit einläuten. Die Einspeisung per Schuko‑Stecker soll demnach nur noch über einen fest zugeordneten Stromkreis erlaubt sein – z. B. mit spezieller Energiesteckvorrichtung oder festem Anschluss

Im Normentwurf heißt es sinngemäß:

„Die Stromerzeugungseinrichtung muss über einen fest zugeordneten Stromkreis … entweder fest angeschlossen, oder über eine spezielle Steckvorrichtung … verbunden sein“

Das bedeutet für Balkonkraftwerk‑Nutzer: Eine einfache Steckdose reicht in Zukunft nicht mehr aus – ohne Elektriker, neue Leitung oder teuren Wieland‑Stecker könnte das BKW unzulässig werden .

Was steht auf dem Spiel?

  • Zusätzliche Kosten: Elektroinstallationen plus Spezialstecker – Kosten von mehreren Hundert Euro.
  • Rechtlicher Druck: Vermieter oder Versicherungen könnten bisher erlaubte Anlagen als „nicht mehr technisch zulässig“ einstufen .
  • Unsicherheit für hunderte Tausend BKW: In Deutschland waren Ende Oktober 2024 bereits rund 700 000 Balkonkraftwerke angemeldet .

Reaktionen aus Solar‑Community & Normungsverbänden

Der Verein balkon.solar ruft zur Kommentierung des Entwurfs auf und erklärt, Nutzer sollten bis zum 18. Juni 2025 Einspruch einlegen .

Auch Solar2030 warnt: Die geplante Norm lege dem Endpunkt einer Schuko‑Leitung Einschränkungen auf, die nichts mit „Mini‑PV“ bis

800 VA zu tun haben

Quelle: https://solar2030.de/balkonkraftwerke-vor-dem-aus/

Im Akkudoktor‑Forum äußern sich Nutzer besorgt:

„Eine Sicherung und ein Wielandstecker machen doch kein BKW unmöglich.“
„Der Zündstoff ist… dass der Aufbau nicht mehr ‚Stand der Technik‘ ist.“

Unsere Handlungsempfehlung

Falls Sie ein Balkonkraftwerk betreiben oder planen:

  • ➡️ Nutzen Sie das DIN‑Entwurfsportal (Link via balkon.solar), suchen Sie nach „0100‑751“, Abschnitt 751.550.101.1.
  • ➡️ Kommentieren Sie höflich und sachlich – zum Beispiel, dass fest zugeordnete Stromkreise für Anlagen < 800 VA nicht notwendig seien.
  • ➡️ Weisen Sie auf bestehende Produktnormen wie VDE 0126‑95 hin, die Sicherheit garantieren .

Die Zeit drängt: Die Frist läuft am 18. Juni 2025 ab.


Fazit: Die geplante VDE‑0100‑751 könnte das Ende für die komfortable Schuko‑Einspeisung bedeuten und erhebliche Kosten für viele Nutzer verursachen. Jetzt aktiv gegensteuern – Ihre Stimme zählt!

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Bildquellen:

  • Balkonkraftwerke-Gefahr: Auerbach Verlag, ChatGPT